Videoüberwachung

Der FÖD Inneres verarbeitet die Daten aus der Videoüberwachung, um die Sicherheit seiner Gebäude, seiner Güter, seines Personals und seiner Besucher zu gewährleisten. Der Einsatz von Kameras durch unseren FÖD wird durch das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras geregelt. Nur befugte Mitglieder unseres Personals haben Zugriff auf das aufgezeichnete Bildmaterial, außerdem gegebenenfalls das befugte Personal des Gebäudemanagers sowie selbstverständlich die Polizeidienste oder die Gerichtsbehörden, falls erforderlich und gemäß den Bestimmungen des vorerwähnten Gesetzes vom 21. März 2007. Das Ansehen der Bilder in Echtzeit erfolgt gegebenenfalls nur durch Wachleute.

Gemäß den Rechtsvorschriften bewahren wir diese Daten während höchstens eines Monats, sofern sich kein Sicherheitsvorfall ereignet hat. Am Eingang der betreffenden Orte angebrachte vorgeschriebene Piktogramme informieren über eine eventuelle Kameraüberwachung. Für Fragen in Bezug auf die Videoüberwachung und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar über das hierfür auf unserer Website zur Verfügung gestellte Formular: https://www.ibz.be/de/wie-koennen-sie-ihre-rechte-ausueben.