Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose

Der Generalkommissar und seine Mitarbeiter gewähren Ausländern Schutz, die eine begründete Verfolgungsbefürchtung im Sinne des Genfer Abkommens (Rechtsstellung eines Flüchtlings) haben oder die tatsächlich Gefahr laufen, bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland einen ernsthaften Schaden zu erleiden (subsidiärer Schutz).

Zu diesem Zweck wird jeder Asylantrag gemäß den internationalen, europäischen und belgischen Normen sorgfältig geprüft, wobei der Asylkontext berücksichtigt wird.

Konkret bedeutet dies, dass:

  • die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz gewährt wird,
  • die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz verweigert wird,
  • die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz entzogen wird,
  • anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen Personenstandsdokumente ausgestellt werden.

Gegen negative Beschlüsse des Generalkommissariats kann Beschwerde beim Rat für Ausländerstreitsachen eingereicht werden.

Kontakt

Photo de Sophie Van Balberghe

Sophie Van Balberghe 
(Generalkommissarin FR)

Photo de Christophe Hessels

Christophe Hessels 
(beigeordenet Kommissar, NL)

Offizielle Postanschrift: Rue Ernest Blerot 39, 1070 Brüssel

Adresse für Asylbewerber, anerkannt, Anwalt, Vormund, Vertrauensperson: Rue Ernest Blerot 39, 1070 Brüssel

Adresse für Besucher: Place Victor Horta 40, 1060 Brüssel

Telefon : 02 205 51 11
E-mail cgra.info@ibz.fgov.be (FR), cgvs.info@ibz.fgov.be (NL)
Website : https://www.cgra.be/ (FR), http://www.cgvs.be (NL)

Anfahrtsskizze (PDF)