Asyl und Migration

Das Ausländeramt verwaltet die Migrationsströme in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern. Es sorgt für die Anwendung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 und des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern.

Für jeden Ausländer fasst das Amt einen Beschluss nach folgenden Kriterien:

  • Transparenz: beruhend auf klaren Regeln,
  • Objektivität: auf der Grundlage einer vorurteilsfreien Beurteilung,
  • Korrektheit und Angemessenheit: gesetzmäßig und sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht mit Gründen versehen,
  • Schnelligkeit: innerhalb kürzester Fristen,
  • Individuelle Bearbeitung: Jeder Antrag wird separat bearbeitet.

Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) bietet Ausländern Schutz, die im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung, einen bewaffneten Konflikt oder Gewalt befürchten müssten. Das GKFS prüft jeden Asylantrag einzeln und unparteiisch. Es stellt anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen Bescheinigungen und Personenstandsdokumente aus. Das GKFS ist eine unabhängige Föderalverwaltung. Es ist die zentrale Asylbehörde in Belgien.

Der Rat für Ausländerstreitsachen kann mit Beschwerden gegen die Beschlüsse des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose, gegen die Beschlüsse des Ausländeramtes und gegen alle anderen Einzelbeschlüsse, die in Anwendung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 gefasst wurden, befasst werden.

Infodesk

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E-mail: infodesk [at] ibz.fgov.be

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